Jugendordnung

Tischtennisverein Knittlingen e.V.

§ 1
Name und Mitgliedschaft
Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle
regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugend tätigen Mitarbeiter/
innen bilden die Vereinsjugend im Tischtennisverein Knittlingen
e.V..

§ 2
Aufgaben und Ziele
Die Vereinsjugend ist in der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit
aktiv. Sie trägt damit zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen
bei. Schwerpunkte ihrer Jugendarbeit sind die Förderung der
freizeit- und wettkampfsportlichen Betätigung der jungen Mitglieder
und die Bereitstellung von freizeitkulturellen Angeboten. Bei allen
Aktivitäten sollen die Jugendlichen gemäß ihres Entwicklungsstandes
bei der Planung und Durchführung mitbeteiligt werden.

§ 3
Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend.
Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt den Vereinsjugendausschuß.
Dieser besteht aus:
· der oder dem Vereinsjugendleiter/in;
· der oder dem Vereinsjugendsprecher/in;
· der oder dem Vereinsjugendkassier/erin; Mindestalter: 15 Jahre
· weiteren Mitarbeiter/innen.
Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf ein Jahr gewählt;
gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen erhält. Der oder die Vereinsjugendleiter/in muß vom Vereinsvorstand
mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.

 § 4
Jugendausschuß
Der oder die Vereinsjugendleiter/in ist stimmberechtigtes Mitglied im
Vereinsvorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen.
Er oder sie leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die Jugendarbeit
geplant und koordiniert wird.

§ 5
Jugendkasse
Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für
jugendpflegerische Maßnahmen. Die Jugendkasse wird von der oder
dem Vereinsjugendkassier/erin geführt.
Die Ausgaben sind mit der oder dem Vereinsjugendleiter/in abzusprechen.
Der Kassenwart des Gesamtvereins prüft nach Abschluß des
Geschäftsjahres die Kassenbücher.

§ 6
Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung
Die Jugendordnung muß von der Jugendvollversammlung mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit
bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung
bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/treten mit der Bestätigung
durch den Vereinsvorstand in Kraft.

§ 7
Sonstige Bestimmungen
Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten
sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

Knittlingen den 9. Mai 1994